Praxisangebote
Die Praxisangebote richten sich an gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr sowie deren Bezugspersonen.
Ein erstes Angebot besteht aus bis zu fünf psychotherapeutischen Sprechstunden. In diesem Basisangebot haben wir Zeit, ein psychologisches Screening durchführen und kleine Lösungsschritte auf Grundlage der bisherigen Ansätze zu entwickeln. Das Basisangebot schließt mit Empfehlungen zum selbstverantwortlichen weiteren Vorgehen ab. Gerne können wir einen Wiedervorstellungstermin vereinbaren, um ihren Prozess zu evaluieren. Darüber hinaus kann am Ende der Sprechstundentermine eine Einschätzung gegeben werden, in wie weit ein weiterer Unterstützungsbedarf zielführend sein kann – Fachärzte, Ergotherapeuten, Familien- und Jugendhilfe sowie voll- und teilstationäre Behandlungen.
Falls eine weitere Zusammenarbeit erwünscht und notwendig sein sollte sprechen wir über die Möglichkeiten einer psychotherapeutischen Behandlung von 15 bis 75 Stunden. Dafür ist ein Antrag bei der Krankenversicherung notwendig. Diese Termine finden in der Regel einmal wöchentlich Nachmittags statt. In bestimmten Fällen sind zeitweise Überschneidungen zu den Schul- und Betreuungszeiten möglich.
Am besten prüfen sie vor einer Terminanfrage, ob
ihr Anliegen in mein Angebot passt:
Ein erstes Angebot besteht aus bis zu fünf psychotherapeutischen Sprechstunden. In diesem Basisangebot haben wir Zeit, ein psychologisches Screening durchführen und kleine Lösungsschritte auf Grundlage der bisherigen Ansätze zu entwickeln. Das Basisangebot schließt mit Empfehlungen zum selbstverantwortlichen weiteren Vorgehen ab. Gerne können wir einen Wiedervorstellungstermin vereinbaren, um ihren Prozess zu evaluieren. Darüber hinaus kann am Ende der Sprechstundentermine eine Einschätzung gegeben werden, in wie weit ein weiterer Unterstützungsbedarf zielführend sein kann – Fachärzte, Ergotherapeuten, Familien- und Jugendhilfe sowie voll- und teilstationäre Behandlungen.
Falls eine weitere Zusammenarbeit erwünscht und notwendig sein sollte sprechen wir über die Möglichkeiten einer psychotherapeutischen Behandlung von 15 bis 75 Stunden. Dafür ist ein Antrag bei der Krankenversicherung notwendig. Diese Termine finden in der Regel einmal wöchentlich Nachmittags statt. In bestimmten Fällen sind zeitweise Überschneidungen zu den Schul- und Betreuungszeiten möglich.
Am besten prüfen sie vor einer Terminanfrage, ob
ihr Anliegen in mein Angebot passt:
- Ich arbeite nur mit unter 21-jährigen gesetzlich versicherten Personen unter Einbezug von Angehörigen zusammen. Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche selbstständig einen Termin vereinbaren. Bei jüngeren Personen beginne ich meist mit einem Familiengespräch oder einem Elterntermin.
- Berichte, Stellungnahmen und Gutachten für Behörden, Anwälte und Gerichtsverhandlungen sind nicht Teil des Leistungskataloges der Krankenkassen. Stellungnahmen nach §35a SGB VIII und andere werde nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
- Ich stelle keine Krankschreibungen und Atteste zum Beispiel für schulische Fehlzeiten aus.
- Aktuell biete ich keine Praktika, Fortbildungen und keine Supervision an.